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leistungen

freiraumplanung / gartenplanung / landschaftsplanung / gutachten / bauleitung

    • privatgärten großzügige gartenanlagen

    • wohnanlagen und quartiersgestaltung

    • freianlagen an büro- und verwaltungsgebäuden

    • parks und grünzüge

    • kindergärten, schulen und freizeiteinrichtungen

    • stadtplätze und innenstädte

    • dach- und fassadenbegrünungen

    • regenwasserbewirtschaftung und gewässerrenaturierung

    • schwimmteiche, teichbau und wassertechnik

    • beleuchtungskonzepte und leitsysteme


landschaftsplanung

wir bieten ihnen fachgerechte

    • umweltverträglichkeitsstudien

    • landschaftspflegerische begleitplanungen

    • landschaftspflegerische fachbeiträge

    • ausführungsplanungen für ausgleichsmaßnahmen

    • ökologische gutachten und baubegleitung

    • artenschutzprüfungen umweltprüfungen und umweltberichte


Architektenhonorar für planungsleistungen
Die vergütung unserer planungsleistungen orientiert sich gemäss den vorgaben der hoai.
100% der teilleistungen bei baumaßnahmen beinhalten folgende neun leistungsphasen:
1. grundlagenermittlung − 3%
2. vorplanung − 10%
3. entwurfsplanung − 15%
4. genehmigungsplanung − 6%
5. ausführungsplanung − 24%
6. vorbereitung der vergabe − 7%
7. mitwirkung an der vergabe − 3%
8. objektüberwachung − 29%
9. objektbetreuung − 3%

Selbstverständlich betreuen wir ihre baumassnahme nach bedarf auch gerne in einzelnen der oben aufgeführten leistungsphasen. In diesem fall werden nur die hierfür anfallenden planungskosten abgerechnet.

Sollten sie ein pauschaliertes honorarangebot wünschen, ist dies nach absprache ebenfalls möglich. Die anforderung eines honorarangebotes ist für sie in jedem fall unverbindlich und kostenfrei.